Organisation des Schülertransports

Dies sind die wichtigsten Eckpunkte:

 

  • Die Organisation des Schülertransportes obliegt der Schulleitung und erfolgt in Rücksprache mit dem Zuständigen für Schülertransporte.
  • Die Eltern der berechtigten Kinder werden von der Schulleitung schriftlich über den Fahrplan und die Verhaltensregeln im Schulbus informiert. Die definierten Haltestellen sind einzuhalten.
  • Kinder, die sich im Schülertransport nicht an die Anweisungen des Fahrers halten, können von der Schulleitung nach einer einmaligen schriftlichen Verwarnung von der Benützung des Schulbusses ausgeschlossen werden.
  • Der Fahrer des Schülertransportes verpflichtet sich, den Fahrplan nach Möglichkeit einzuhalten. Er kann aus diesem Grund nicht auf verspätete Kinder warten.
  • Kinder, die zur vorgegebenen Zeit nicht einsteigen, gelten als entschuldigt. Verspätungen fallen in die Verantwortung der Eltern.
  • Der Schülertransport steht ausschliesslich Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen keine Kinder ohne Berechtigung transportiert werden.
  • Sportgeräte, Kickboards, Schlitten u. Ä. dürfen nicht transportiert werden, ausser sie sind für einen schulischen Anlass erforderlich.