Gesuch stellen für die Benützung des Schülertransports

 

Diese drei Möglichkeiten bestehen:

 

a) Die Schule informiert die Eltern über die Berechtigung gemäss den vorgängig genannten Grenzwerten.

 

b) Gesuche für eine Ausnahmebewilligung sind schriftlich an die Schulleitung einzureichen. Über solche Gesuche entscheidet die Schulleitung, Rekursinstanz für diese Entscheide ist die Bildungskommission.

 

c) Der Gemeinderat entscheidet über die entsprechende Massnahme.