Informationen zur Unterstützung bei unzumutbaren Schulweglängen

Der Schulweg bzw. der Weg zum Kindergarten ist ein wichtiges Stück Lebensweg und für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von grosser Bedeutung. Grundsätzlich soll der Schulweg von den Kindern selbständig zurückgelegt werden können. Kinder lernen auf dem Schulweg ihre Umwelt kennen, sie spielen, knüpfen Kontakte und tragen ihre sozialen Konflikte ohne die Beteiligung von Erwachsenen aus. Daher sollten die Kinder diesen Weg möglichst selbständig zurücklegen.

 

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Diese entscheiden, wie ihr Kind den Schulweg zurücklegt. Die Gemeinde Hildisrieden ergreift nur dann Massnahmen, wenn der Schulweg ausgewiesen nicht zumutbar ist.

 

Als Massnahme gelten der Schülertransport oder eine Entschädigung an die Eltern.

Die Entscheidung liegt beim Gemeinderat.

 

 

Regelung in der Primarschule Hildisrieden

In der Primarschule Hildisrieden gelten die folgenden Schulweglängen grundsätzlich als zumutbar. Sie stellen damit die Grenzwerte für die Bewilligung von Schulbusfahrten dar.

 

Grenzwerte Schulweg zu Fuss (Leistungskilometer => Höhenunterschiede sind in die Distanz eingerechnet):

  • Für Kinder im Kindergarten ab 1,5 Leistungskilometern
  • Für die 1. und 2. Klasse ab 2.0 Leistungskilometer
  • Für die 3. und 4. Klasse ab 2,5 Leistungskilometer

 

Grenzwerte Schulweg mit dem Fahrrad:

  • Für Schulkinder Ende der 5. Klasse ist die Zurücklegung des Schulweges mit dem Fahrrad bis zu 5 km zumutbar.

 

Gesuch stellen für die Benützung des Schülertransports

 

Organisation des Schülertransports